Selbstbestimmtes Wohnen im Alter
 
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Barrierefreiheit

Eine gelungene Wohnraumanpassung sollte individuell auf Ihre persönlichen Erfordernisse und Wünsche zugeschnitten sein. Dabei müssen auch baulich-technische Möglichkeiten berücksichtigt werden. Die Anpassung sollte finanzierbar bleiben und die Umsetzung des Bauvorhabens muss begleitet und koordiniert werden. Gerne begleiten wir Sie mit unserem Wissen in allen Bereichen.


Erste Phase: Wünsche, Erfordernisse, Möglichkeiten, Gegebenheiten

Ihre Wünsche und Bedürfnisse stehen im Vordergrund. Gemeinsam mit Ihnen erstellen wir ein individuelles Raumkonzept. Die Gebäudevoraussetzungen werden begutachtet und der Grundriss wird auf Umsetzung der gewünschten Maßnahmen hin geprüft. Im Hinblick auf die erforderlichen Maßnahmen, unter Beachtung Ihrer Belange und unter dem Kostenaspekt werden Handlungsempfehlungen besprochen.


Zweite Phase: Planung / Angebote einholen

Erste Planskizzen entstehen. Entsprechend den baulichen Rahmenbedingungen sind Architekten und Fachplaner miteinzubeziehen. Im weiteren Verlauf werden/wird

• Rechtliche Bestimmungen betrachtet.
• Erforderliche Gespräche z.B. mit der Hausverwaltung geführt.
• nach Grundlagenklärung  Änderungswünsche/Erfordernisse in die Planskizze eingearbeitet.
• Kostenvoranschläge eingeholt und miteinander verglichen
• im Hinblick auf Preis, Fachwissen des Unternehmens und zeitlicher Durchführung dann eine Empfehlung ausgesprochen


Dritte Phase: Finanzierungsphase

Gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung der Fördermittel bei den einzelnen Kostenträgern. Im Baufinanzierungsbereich vermitteln wir Ihnen auch gerne eine, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Baufinanzierung.


Vierte Phase:  Umsetzungsphase / Abschlussphase

Wir begleiten Sie eng bei der Umsetzung Ihrer Maßnahme sowie bei der Koordination der einzelnen Betriebe. Eine bauleitende Tätigkeit übernehmen wir dabei nicht. Für die fachgerechte Erstellung der Gewerke und die Einhaltung des Kostenrahmens sind die Betriebe verantwortlich. Nach Abschluss der Maßnahmen erfolgt eine gemeinsame Begehung. Dabei die Wohnraumanpassung auf Funktionalität hin geprüft und ggf. zusätzliche weitere Verbesserungsmaßnahmen beauftragt.